Ansprechpartner

Bettina Bockhorni
Rechtsanwältin
08821 94343-0
Fax:
Tel.:
08821 94343-10
Web
http://www.rae-bockhorni.de/
Bettina Bockhorni ist in Garmisch-Partenkirchen geboren und aufgewachsen. Sie studierte von 1993 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg. Sie machte ein Auslandssemester in Livorno, Italien. Sie leistete bis 1999 den Referendardienst in München ab und machte Ihre Stationen bewusst in lokalen Institutionen und Kanzleien.
Den Fachanwalt für Familienrecht und den Fachanwalt für Arbeitsrecht erwarb sie beide im Jahre 2003, es folgte der Fachanwalt für Erbrecht im Jahre 2011.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Neben den besonderen Fachkenntnissen ist weitere Voraussetzung für den Erwerb eines Fachanwalts die Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens drei Jahren. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Seit dem Jahr 2000 ist sie in der Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Vorstand der Mathilde-Hurter-Stiftung. Die Juristin spricht fließend Englisch und hat gute Grundkenntnisse in Italienisch und Französisch.
Leistungen
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